
UC Berkeley Law verbietet KI bei fast allen Prüfungsleistungen
Die UC Berkeley School of Law, eine der angesehensten Jurafakultäten weltweit, hat beschlossen, den Einsatz von KI-Tools bei nahezu allen benoteten Leistungen ab Sommer 2026 zu untersagen. Das Verbot umfasst sämtliche Phasen des juristischen Schreibens – vom ersten Entwurf über die Gliederung bis hin zum Korrekturlesen. Als einzige Ausnahme gilt die Recherche. Die Begründung der Fakultät ist grundsätzlicher Natur: Künftige Anwältinnen und Anwälte müssten zunächst lernen, eigenständig juristisch zu denken und zu argumentieren, bevor ihnen der sinnvolle Umgang mit KI-Werkzeugen überhaupt möglich sei. Der Schritt ist bemerkenswert, weil er einen expliziten Gegenentwurf zu KI-integrierten Lehrkonzepten darstellt, die an vielen anderen Hochschulen gerade eingeführt werden. Berkeley positioniert sich damit als Vorreiterin eines pädagogisch begründeten KI-Restriktionsansatzes im Hochschulbereich.
- Verbot gilt ab Sommer 2026 für alle benoteten Arbeiten an der UC Berkeley Law.
- Untersagte Tätigkeiten: Gliederung, Entwurf, Überarbeitung und Korrekturlesen mit KI.
- Ausnahme: KI-gestützte juristische Recherche bleibt weiterhin erlaubt.
- Begründung: Eigenständiges juristisches Denken muss vor KI-Nutzung erlernt werden.
- UC Berkeley Law gilt als eine der weltweit führenden Rechtsfakultäten.
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