
Taylor Swift beantragt Markenrechte gegen KI-Imitationen ihrer Stimme
Taylor Swifts Rechtsteam hat beim US-amerikanischen Patent- und Markenamt (USPTO) Anträge auf Markenschutz für zwei gesprochene Phrasen eingereicht: „Hey, it's Taylor Swift" und „Hey, it's Taylor". Die Anträge wurden von der Verwertungsgesellschaft TAS Rights Management im Namen der Sängerin gestellt und enthalten Audioaufnahmen, in denen Swift die Phrasen im Rahmen einer Promotion-Kampagne für ihr jüngstes Album spricht. Swift ist seit Jahren Zielscheibe von KI-Imitationen ihrer Stimme – ein Problem, das die gesamte Musikbranche betrifft, bei ihr aber besonders öffentlichkeitswirksam eskaliert ist. Der Versuch, gesprochene Phrasen als Marke zu schützen, ist juristisch neuartig und riskant: US-Markenrecht schützt traditionell Begriffe, Logos oder Klang-Signaturen in kommerziellem Kontext, nicht jedoch Stimmen als solche. Rechtexperten halten die Erfolgsaussichten für unsicher, da Voice-Cloning-Fälle bislang kaum durch bestehendes Markenrecht abgedeckt werden. Swift ist damit nicht allein – andere Prominente verfolgen ähnliche Strategien und testen so die Grenzen des geltenden Rechtsrahmens. Der Fall dürfte als Präzedenzfall für die Frage gelten, ob und wie Markenrecht im KI-Zeitalter auf Stimmen und Persönlichkeitsrechte ausgedehnt werden kann.
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